Wichtige Änderungen ab dem 7. August 2024
Neue Konditionen für Energieberatungsprogramme ab dem 7. August 2024
Wichtige Änderungen in den Energieberatungsprogrammen ab dem 7. August 2024
Laut der aktuellen Mitteilung des BAFA vom 5. August 2024 treten zum 7. August 2024 bedeutende Änderungen in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN in Kraft. Die Fördersätze werden von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert. Auch die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Trotz dieser Reduktionen bleibt die Verbindung zwischen BEG und EBW unverändert bestehen. Das bedeutet, dass der iSFP-Bonus und die erhöhten förderfähigen Ausgaben in BEG EM bei Vorlage eines iSFP weiterhin erhalten bleiben.
An der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) selbst ändert sich nichts.
Über unser Kontaktformular kann der iSFP weiterhin zu den neuen Konditionen beauftragt werden. Wir werden in Kürze alle neuen Informationen auf dieser Seite zur Verfügung stellen.
Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf die neuen Bedingungen vorzubereiten.
Für Fragen und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.